Wann sollte eine kieferorthopädische Behandlung begonnen werden?
Die natürliche Beweglichkeit der Zähne ermöglicht die Korrektur von Zahnfehlstellungen in jedem Lebensalter, bei Kindern und Erwachsenen.
In der Regel ist das 9. - 10. Lebensjahr als günstigster Behandlungszeitpunkt anzusehen, d.h. wenn die 2. Phase des Zahnwechsels beginnt und im Seitenzahnbereich neue Zähne beginnen durchzubrechen.
Bei ausgeprägten Kieferanomalien ist aber eine Erstuntersuchung schon im 5. - 6. Lebensjahr sinnvoll.
Frühbehandlung
6. - 9. Lebensjahr (1. Wechselgebißperiode)
Durchbruch der 1. bleibenden Molaren und Schneidezähne
Hauptbehandlung
9. - 14. Lebensjahr (2. Wechselgebißperiode)
Durchbruch der Backenzähne und Mahlzähne. Nach vollendetem Wechsel der Seitenzähne entsteht das permanente Gebiß.
Erwachsenenbehandlung
Ab 18. Lebensjahr
Behandlung nach abgeschlossenem Wachstum im permanenten Gebiß